Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 26. Mai 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 26.05.2026
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2026, 153
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Sonntagsöffnung am 27. September 2026
§ 1 Sonntagsöffnung am 27. September 2026(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen1. „Kinder, Jugend & Familie“,2. „Kinder, Jugend & Familie“,3. „Winterfit“ - Großer Bikertreff mit kostenlosem Motorradmarkt zum Saisonende.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 11. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83beschränkt.
Sonntagsöffnung am 8. November 2026
§ 2 Sonntagsöffnung am 8. November 2026(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen1. „Kunst und Kultur“,2. „Kultur“ - Laternenumzug,3. „Schraubertipps Live-Vorführung“.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 11. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83beschränkt.
Schlussvorschrift
§ 3 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.