Dreiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 3. März 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 03.03.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 279
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Sonntagsöffnung am 6. April 2025
§ 1 Sonntagsöffnung am 6. April 2025(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. April 2025, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen1. „Frühlingszauber - sportlich, gesund, aktiv“,2. „Sport & Gesundheit - Fit für das Jahr“,3. „Fit in die Saison“ - großer Bikertreff mit kostenlosen Motorradmarkt zum Saisonbeginn.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 11. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier (Überseeboulevard) in der HafenCity,2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83beschränkt.
Schlussvorschrift
§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.