Verordnung über die vertrauensärztliche Untersuchung der Hafenlotsen (Hafenlotsenuntersuchungsordnung) Vom 7. Juli 1981
- Ausfertigungsdatum:
- 07.07.1981
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1981, 196
Auf Grund von § 3 Nummer 4 des Hafenlotsgesetzes vom 19. Januar 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 9) wird nach Anhörung der Hafenlotsenbrüderschaft verordnet:
§ 11Für die vertrauensärztliche Untersuchung der Hafenlotsen, Hafenlotsenbewerber und -anwärter gilt die Seelotsenuntersuchungsverordnung in der Fassung vom 12. März 1998 (BGBl. I S. 511) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1981 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.