HfCityOTGrV HA · Hamburg

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils HafenCity Vom 20. Februar 2007

Ausfertigungsdatum:
20.02.2007
Fundstelle:
HmbGVBl. 2007, 77
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 1

Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Hamburg-Mitte

Anlage 1Nummerierung der Ortsteile im Bezirk Hamburg-Mitte Ortsteil Stadtteil 101 Hamburg-Altstadt 102 Hamburg-Altstadt 103 HafenCity 104 HafenCity 105 Neustadt 106 Neustadt 107 Neustadt 108 Neustadt 109 St.Pauli 110 St.Pauli 111 St.Pauli 112 St.Pauli 113 St.Georg 114 St.Georg 115 Hammerbrook 116 Hammerbrook 117 Hammerbrook 118 Hammerbrook 119 Borgfelde 120 Borgfelde 121 Hamm 122 Hamm 123 Hamm 124 Hamm 125 Hamm 126 Hamm 127 Hamm 128 Horn 129 Horn 130 Billstedt 131 Billbrook 132 Rothenburgsort 133 Rothenburgsort 134 Veddel 135 Wilhelmsburg 136 Wilhelmsburg 137 Wilhelmsburg 138 Kleiner Grasbrook 139 Steinwerder 140 Waltershof 141 Finkenwerder 142 Neuwerk

Anlage 2

Grenzbeschreibungen für den Stadtteil HafenCity

Anlage 2Grenzbeschreibungen für den Stadtteil HafenCityBezirk: Hamburg-MitteStadtteil: HafenCity Ortsteil: 103Der Binnenhafen von in Höhe des Alsterfleetes bis zum Zollkanal, dieser und der Oberhafen bis zur Ericusspitze, diese bis zum Ericusgraben, dieser und der Brooktorhafen bis zum Magdeburger Hafen, dieser und in Verlängerung bis zur Norderelbe, diese bis in die Höhe des Reiherstieges, von hier an die Mitte der westlichen Niederbaumbrücke verspringend und über die Mitte der östlichen Niederbaumbrücke bis in Höhe des Alsterfleetes. Ortsteil: 104Der Oberhafen von in Höhe der Ericusspitze bis zum Oberhafenkanal, dieser bis zur Norderelbe, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 103, diese bis zum Oberhafen.

Eingangsformel HfCityOTGrV

Auf Grund von § 3 Satz 2 des Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 397) wird verordnet:

§ 1

Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Hamburg-Mitte

§ 1 Festlegung der Ortsteilnummern des Bezirks Hamburg-MitteDie Ortsteile des Bezirks Hamburg-Mitte erhalten die in der Anlage 1 festgelegten Ortsteilnummern.

§ 2

Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils HafenCity

§ 2 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils HafenCityDer Stadtteil HafenCity besteht aus den Ortsteilen 103 und 104. Die genauen Grenzen der Ortsteile ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage 2).

§ 3

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Soweit die räumliche Gliederung für die Zusammensetzung und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksversammlungen sowie für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft von Bedeutung ist, ist diese Rechtsverordnung erstmals auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen beziehungsweise auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft anzuwenden.(3) Im Übrigen ist diese Verordnung erst ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf die auf das Inkrafttreten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.