Dreiundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg Vom 2. Februar 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 02.02.2026
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2026, 64
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Sonntagsöffnung am 29. März 2026
§ 1 Sonntagsöffnung am 29. März 2026(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 29. März 2026 in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Inklusion und Integration“ geöffnet sein.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die Verkaufsstelle Cuxhavener Straße 366 beschränkt.
Schlussvorschrift
§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.