Achtundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg Vom 21. Juni 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 21.06.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 437
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Sonntagsöffnung am 6. Juli 2025
§ 1 Sonntagsöffnung am 6. Juli 2025(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. Juli 2025, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Harburg hat Platz für Vielfalt“ geöffnet sein.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die Verkaufsstellen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Harburger Ring 8 bis 10, Hölertwiete 5 und 6, Knoopstraße 5, Lüneburger Straße 9, 16, 23, 34, 39, 45 und 48, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand 27 bis 31 und 35 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 13a, 17 bis 19 und Hannoversche Straße 86 beschränkt.
Schlussvorschrift
§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.