HarbbEVerkZV HA 46 · Hamburg

Sechsundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg Vom 5. März 2025

Ausfertigungsdatum:
05.03.2025
Fundstelle:
HmbGVBl. 2025, 281
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HarbbEVerkZV

Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:

§ 1

Sonntagsöffnung am 6. April 2025

§ 1 Sonntagsöffnung am 6. April 2025(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. April 2025, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Sport und Gesundheit“ geöffnet sein.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die Verkaufsstelle Cuxhavener Straße 366 beschränkt.

§ 2

Schlussvorschrift

§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.