Verordnung zur Einführung eines Gesamtvertrauensmannes Vom 10. April 1979
- Ausfertigungsdatum:
- 10.04.1979
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1979, 111
Auf Grund von § 59 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 29. April 1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 1006) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.