Verordnung zur Nicht-Festsetzung des Grundsteuermessbetrages bei Kleinbeträgen (Hamburgische Grundsteuer-Kleinbetragsverordnung) Vom 7. Januar 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 07.01.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 140
Auf Grund von § 7 Absatz 1 Satz 5 des Hamburgischen Grundsteuergesetzes vom 24. August 2021 (HmbGVBl. S. 600), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 720, 721), wird verordnet:
§ 1Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages unterbleibt, wenn dieser zwei Euro voraussichtlich nicht übersteigt.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.