Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1
Grundsteuerhebesätze 2005
§ 1 Grundsteuerhebesätze 2005Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2005 wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 v. H.,2. für die Grundstücke auf 540 v. H.
§ 2
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 17. Dezember 2004.Der Senat
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