Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 17. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2004
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2004, 496
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Grundsteuerhebesätze 2005
§ 1 Grundsteuerhebesätze 2005Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Kalenderjahr 2005 wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 v. H.,2. für die Grundstücke auf 540 v. H.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 17. Dezember 2004.Der Senat
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.