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title: "GroßmGebO HA — Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Vom 11. Dezember 2001"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
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updated: "2026-05-13T12:23:18+00:00"
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# GroßmGebO HA — Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Vom 11. Dezember 2001

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 11.12.2001
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2001, 576


### § 1

§ 1(1) Für Amtshandlungen in Angelegenheiten des Großmarktes Obst, Gemüse und Blumen und für die Benutzung seiner Einrichtungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen werden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie besondere Auslagen nach der Anlage erhoben.(2) Soweit eine Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg als Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, enthält die entsprechende Benutzungsgebühr die Umsatzsteuer. Im Übrigen enthalten die in dieser Verordnung genannten Gebühren keine Umsatzsteuer. Bei Verwaltungsgebühren ist diese im Rahmen der Festsetzung der Gebühren hinzuzurechnen. Bei Auslagen sind umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen ebenfalls zu berücksichtigen.(3) In der Anlage erfolgt die Berechnung der Gebühren nach der Flächengröße je m² auf zwei Nachkommastellen gerundet.

### Anlage GroßmGebO

Anlage Tarifnummer Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro Abschnitt A Verwaltungsgebühren 1010.1 Zustimmung zu Anträgen zur Durchführung von baulichen Maßnahmen oder technischen Veränderungen auf Flächen und in Räumen gemäß Abschnitt XV. Nummer 2 sowie von Reklame gemäß Abschnitt XX. der Betriebs- und Benutzungsordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen vom 2. Juli 2024 (Amtl. Anz. S. 1043) in der jeweils geltenden Fassung sowie für die Erteilung sonstiger Genehmigungen (zum Beispiel Sondernutzungen) 33,- bis 2 700,- Abschnitt B Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren sind je m² und Monat ausgewiesen, soweit nichts anderes angegeben ist. 1 Großmarkthalle 1.1 Erdgeschoss der Großmarkthalle 1101.1 Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle 15,80 1101.2 Für Büro- und Kühlflächen, die für Aufbauten höher als 3 m genutzt werden, wird ein Zuschlag von 50 vom Hundert (v. H.) auf die Gebühr nach Tarifnummer 1101.1 für die überbaute Fläche einschließlich Fläche der Erzeugergemeinschaft (EZG) erhoben. 1101.3 (gestrichen) 1101.4 (gestrichen) 1101.5 Flächen der EZG im Erdgeschoss der Großmarkthalle 14,35 1101.6 (gestrichen) 1101.7 Bei tageweiser Überlassung oder Nutzung von Flächen im Erdgeschoss und Kellergeschoss der Großmarkthalle oder Teilflächen wird je m2 und Tag 25 v. H. der unter Tarifnummer 1101.1 genannten Gebühr erhoben. 1.2 Zwischengeschoss 1102.1 Lagerflächen 5,- bis 6,- 1.3 Untergeschoss 1.3.1 Flachkeller mit einer Nutzungshöhe von bis zu 3 m für Lagerräume und Flächen zur Anlieferung, Sortierung und Zusammenstellung von Ware (Überstellfläche) an 1103.1 Inhaber von Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle 3,95 bis 5,30 1103.2 andere Nutzer 6,15 1.3.2 Hochkeller mit einer Nutzungshöhe über 3 m für Lagerräume und Flächen zur Anlieferung, Sortierung von Ware (Überstellfläche) an 1104.1 Inhaber von Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle 7,35 1104.2 andere Nutzer 8,75 1.3.3 Kühlräume im Untergeschoss 1105.1 Kühlräume 14,30 bis 41,20 1.4 Flächen zum Aufstellen oder Laden von Flurförderzeugen (E-Karren, E-Karrenanhänger, Gabelstapler) je Platz und Monat für 1106.1 einen Stellplatz 70,- 2 Büroräume und Sozialräume in der Großmarkthalle 2.1 Büroräume einschließlich Heizkosten 1108.1 Büroräume 11,60 bis 25,50 2.2 Überlassung von Sozialräumen einschließlich Heizkosten 1109.1 Sozialräume 6,35 3 Großmarkthallenanbau (Blumenmarkthalle) 1110.1 Flächen im Erdgeschoss einschließlich Verkehrswege 11,70 bis 19,- 1110.2 Flächen im Untergeschoss einschließlich Verkehrswege 5,60 1110.3 Büro- und Sozialräume 13,70 1110.4 Parkflächen im Untergeschoss in der Zeit von 2 Uhr bis 10 Uhr an Markttagen 0,85 1110.5 PKW-Stellplätze im Untergeschoss je Monat und Stück außerhalb der Zeiten nach Tarifnummer 1110.4 55,10 4 Außenflächen 4.1 Überlassung von Räumen und Flächen auf dem Außengelände 1120.1 Lager-, Bearbeitungs- und Umschlagflächen 5,85 bis 25,- 1120.2 Büro-, Sozial- und Ausstellungsräume je nach Ausstattung einschließlich Heizkosten 10,35 bis 24,60 4.2 Überlassung beziehungsweise Nutzung von Freiflächen 1138.1 Freiflächen je nach Nutzungsart 0,60 bis 12,10 5 Besondere Gebühren 5.1 Veranstaltungsflächen Überlassung von Räumen, Flächen, Park- und Verkehrsflächen, Einrichtungen oder sonstigen Anlagen des Großmarktes oder deren Nutzung für Film- und Fotoaufnahmen sowie Werbung 1150.1 je Veranstaltungstag 1 200,- bis 60 000,- 1150.2 je Auf- und Abbautag 600,- bis 30 000,- 5.2 Sonstige Flächen für Marktzwecke 5.2.1 Abfallentsorgung 1151.1 Für die Flächen, die mit der Entsorgung von Abfall im Rahmen des Großmarktbetriebes beauftragten Unternehmen zum Betrieb von Entsorgungsplätzen zur Verfügung gestellt werden, werden keine Gebühren erhoben. 5.2.2 Führungen 1152.1 Führungen über den Großmarkt mit Ausnahme solcher für politische Entscheidungsträger, Wirtschaftsdelegationen, Fachinteressenten, Schulklassen sowie Auszubildende, Umschüler und Studenten mit einem fachlichen Bezug zur Tätigkeit des Großmarktes je Person 20,- 5.2.3 Werbefläche für ab dem 1. Januar 2013 installierte Werbung 1153.1 Werbefläche, beleuchtet ohne Bewirtschaftungskosten 75,- 1153.2 Werbefläche, unbeleuchtet 50,- 5.3 Gastronomie 1155.1 Imbisse und Kantinen unabhängig vom Standort einschließlich Nebenräume 20,40 5.4 WLAN 1156.1 WLAN-Nutzung im Erdgeschoss und in den Büros der Auskragung der Großmarkthalle für betriebliche Zwecke monatlich je Nutzung 4,- 6. Stellplätze 6.1 Stellplätze je Monat für 1162.1 PKW (Parkfläche bis 15 m2) 64,- 1162.2 Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Parkfläche bis 25 m2) 102,- 1162.3 Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Parkfläche über 25 m2) 204,- 6.2 Sonstige Parkgebühren 1162.6 PKW-Stellplätze für die Nutzung in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr ohne Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz (nicht nummerierte Stellplätze) 32,- 7. Befahren des Großmarktes 1175.1 Einfahren mit Speditionsfahrzeugen und Fahrzeugen des Werkverkehrs mit Ware zum gewerblichen Umschlag und einer Verweildauer von bis zu 12 Stunden auf dem Großmarktgelände, je Einfahrt 14,- 1175.2 Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Einfahrten mit Fahrzeugen a)der am Großmarkt ansässigen Firmen mit Ausnahme der Speditionen,b)des regionalen Werkverkehrs (Postleitzahlen-Bereich: 20 bis 29 mit Ausnahme 26) für Erzeuger von Obst, Gemüse oder Blumen,c)der am Großmarkt ansässigen Speditionen ohne Warenanlieferung auf die ihnen überlassenen Stellplätze oder zum Zwecke der Büroabfertigung,d)ausschließlich zum Zweck der Zollabfertigung oder zur Begutachtung von Ware durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung odere)für die Anlieferung von Ware für den betriebsinternen Bedarf. 8. Marktnutzungsgebühr 1180.1 Marktteilnehmer nicht ansässiger Firmen je Person und Kalenderjahr ausgenommen Auszubildende ... 41,- 1180.2 Marktteilnehmer ansässiger Firmen je Person und Kalenderjahr ausgenommen Auszubildende... 34,- 1180.3 (aufgehoben) 1180.4 Ausstellung eines Markt-, Park- oder Befahrausweises, jeweils ... 12,- 1180.5 Bereitstellung eines Boosters zur Nutzung ... 204,- 1180.6 Bereitstellung einer Halterung für einen Booster zur Nutzung ... 177,- 9. Besondere Auslagen und sonstige Gebühren 1185.1 In den Fällen der Tarifnummern 1101.1 bis 1102.1, 1103.1 bis 1110.4, 1120.1 bis 1138.1, 1151.1, 1153.1 und 1155.1 sind die Aufwendungen für gelieferten Strom, Heizung, Wasser und für Abwasser einschließlich der Gemeinkosten als besondere Auslagen zusätzlich zu erstatten, sofern es sich nicht um Kosten für die allgemeine Beheizung und Beleuchtung sowie den allgemeinen Wasserverbrauch, der in den Tarifnummern 1101.1 bis 1110.2 genannten Bereiche handelt. Es werden Abschlagzahlungen erhoben.In den Fällen der Tarifnummern 1101.1 bis 1138.1 und 1155.1 sind die Aufwendungen für die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungen (Sturm, Feuer, Hagel) und für die Entsorgung des Regenwassers einschließlich der Gemeinkosten als gesonderte Auslagen zusätzlich zu erstatten. Es werden Abschlagzahlungen erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode. 1186.1 Die Aufwendungen einschließlich der Gemeinkosten für die Reinigung der Großmarktflächen, die Entsorgung des Abfalls auf den Flächen, die Entstaubung, die Sanitärreinigung sowie für die Schnee- und Eisbeseitigung werden auf alle den Nutzern überlassenen beziehungsweise von ihnen genutzten oder untervermieteten Flächen und Einrichtungen sowie auf die Flächen der von den Nutzern selbst erstellten oder ausgebauten Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit Ausnahme der vom Großmarktmanagement selbstgenutzten Flächen, Flächen für die Bewirtschaftung von Mehrwegverpackungen, Flächen des Entsorgungsplatzes, Event- und Freiflächen, der Flächen, die als Stellflächen für Flurförderzeuge genutzt werden, Parkplätzen und Flächen, deren Benutzungsgebühren nicht nach m² berechnet werden, wie folgt umgelegt: Die Umlage der Aufwendungen ergibt sich anteilig an der Gesamtüberlassungsfläche unter Berücksichtigung des jeweiligen Gewichtungsfaktors (= gewichtete Reinigungsfläche). Die gewichtete Reinigungsfläche ermittelt sich wie folgt: Gewichtete Reinigungsfläche = überlassene Fläche x Gewichtungsfaktor. Gewichtungsfaktor: a) Flächen der Firmen im Untergeschoss der Großmarkthalle sowie Transportunternehmen = 100 v. H. b) Flächen der Firmen im Erd- und Zwischengeschoss der Großmarkthalle sowie Transportunternehmen = 100 v. H. c) Flächen der Erzeugergemeinschaft im Erdgeschoss der Großmarkthalle ... = 25 v.H. d) Alle übrigen Flächen im Außenbereich (z.B. Umschlaghallen, Freiflächen) mit Ausnahme der Flächen der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt e.G. und Büros ... = 13 v.H. e) Sämtliche auf dem Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen vorhandenen Büro- Ausstellungs- und Sozialräume ... = 7,8 v.H. f) Flächen der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt e.G. = 6,3 v. H. 1186.2 Die gemäß Tarifnummer 1186.1 zu zahlenden Jahresbeträge werden in Monatsbeträge umgerechnet und dementsprechend als Abschlagzahlungen erhoben. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige voraussichtliche Jahresbetrag. Im Folgejahr wird die Endabrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen und Gemeinkosten vorgenommen. Sofern Flächen nicht das volle Kalenderjahr überlassen, genutzt oder untervermietet worden waren, ist der jeweilige Jahresbetrag anteilig für jeden angefangenen Kalendermonat zu erheben. Abschlagzahlungen sind solange weiterzuzahlen, bis ein neuer Bescheid ergeht. 1187.1 Entsorgung von Abfall aus Büroräumen von Nutzern, die nur über Büroräume verfügen oder die Abfallentsorgungsmöglichkeiten für Büroräume nutzen 0,25 1190.1 Die Aufwendungen einschließlich der Gemeinkosten für die Abfuhr und Beseitigung von Leergut, Verpackungsmaterialien, Verderbware, Abfall, Sonderabfall sowie sonstigen Gegenständen, Stoffen oder Flüssigkeiten jeder Art, die nicht bei dem Entsorgungsplatz angeliefert oder ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Großmarktflächen unzulässigerweise abgestellt oder zurückgelassen werden, sind als besondere Auslagen zu erstatten.

### Eingangsformel GroßmGebO

Auf Grund der §§ 2, 5, 10, 17 und 18 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 14. Dezember 1999 (HmbGVBl. S. 303), wird verordnet:

### § 2

§ 2(1) Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.(2) Soweit eine Gebührenpflicht bei Inkrafttreten dieser Gebührenordnung bereits entstanden ist, ist das bisherige Recht anzuwenden. Auf wiederkehrende Gebührenschulden, die nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung entstehen, ist das neue Recht anzuwenden.

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— Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Vom 11. Dezember 2001
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GroßmGebOHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
