Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 Vom 17. Februar 2021*
- Ausfertigungsdatum:
- 17.02.2021
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2021, 75
§ 1Dem in der Zeit vom 23. Oktober 2020 bis 29. Oktober 2020 unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt.
§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.1)
§ 4Ist der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Sätze 2 und 3 gegenstandslos, ist dies bis zum 1. August 2021 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
§ 5Ist der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Sätze 2 und 3 gegenstandslos, gilt der Inhalt des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2011 (HmbGVBl. 2012 S. 240) in der Fassung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages vom 26. März bis 18. April 2019 (HmbGVBl. S. 517) bis zu einer neuen landesrechtlichen Regelung fort. Dies ist bis zum 1. August 2021 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.