GlüÄndStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 29. Juni 2012*)

Ausfertigungsdatum:
29.06.2012
Fundstelle:
HmbGVBl. 2012, 235
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 15. Dezember 2011 unterzeichneten Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)

§ 4

§ 4Tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gilt sein Inhalt bis zu einer neuen landesrechtlichen Regelung fort. Dies ist bis zum 1. August 2021 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

§ 5

§ 5Ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, gilt der Inhalt des Glücksspielstaatsvertrages vom 30. Januar 2007 bis 31. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 446) bis zu einer neuen landesrechtlichen Regelung fort. Dies ist bis zum 1. August 2012 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.