Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 19. Dezember 2019*
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2019
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2019, 516
§ 1Dem vom 26. März bis 18. April 2019 unterzeichneten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).
§ 4Ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, ist dies bis zum 1. Februar 2020 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.