Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vom 19. Juni 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 19.06.2012
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2012, 217
Artikel 1Dem in der Zeit vom 15. Dezember 2011 bis 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*)
Artikel 4(Änderungsanweisung zum Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 441))
Artikel 5(Änderungsanweisung zum Hamburgischen Lotteriegesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 497))
Artikel 6Das Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie vom 18. November 2008 (HmbGVBl. S. 379) wird aufgehoben.Ausgefertigt Hamburg, den 19. Juni 2012.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.