Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025 Vom 30. September 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 30.09.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 565
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Gewerbesteuerhebesatz 2025
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2025Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2025 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.