GewStHFestG HA 2025 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025 Vom 30. September 2025

Ausfertigungsdatum:
30.09.2025
Fundstelle:
HmbGVBl. 2025, 565
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GewStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2025

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2025Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2025 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.