GewStHFestG HA 2005 · Hamburg

Gesetz über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2005 Vom 26. Januar 2006

Ausfertigungsdatum:
26.01.2006
Fundstelle:
HmbGVBl. 2006, 29
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GewStHFestG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Gewerbesteuerhebesatz 2005

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2005Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2005 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 26. Januar 2006. Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.