GeolDGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Geologiedatengesetzes Vom 3. November 2020

Ausfertigungsdatum:
03.11.2020
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2020, 2285
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GeolDGDAnO

Zuständig für die Durchführung des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) istdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.