GDIGZustAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Geodateninfrastrukturgesetzes Vom 9. Februar 2010

Ausfertigungsdatum:
09.02.2010
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2010, 301
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GDIGZustAnO

Zuständig für die Durchführung des Hamburgischen Geodateninfrastrukturgesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 528) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Hamburg, den 9. Februar 2010.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.