Verordnung über abweichende Regelungen für die Arbeitszeit im Einsatzdienst der Feuerwehr im Jahr 2022 Vom 28. Dezember 2021*
- Ausfertigungsdatum:
- 28.12.2021
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2021, 961
Auf Grund von § 61 Absatz 4 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert am 7. Dezember 2021 (HmbGVBl. S. 840), wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.