Anordnung zur Durchführung des Bundesfernstraßengesetzes Vom 21. Februar 19781)2)
- Ausfertigungsdatum:
- 21.02.1978
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1978, 377
Auf Grund von § 21 und § 22 Absatz 4 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 19. April 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 855) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.