Anordnung zur Durchführung der FluglaternenverordnungVom 5. Januar 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 05.01.2010
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2010, 25
Zuständig für die Durchführung der Fluglaternenverordnung vom 5. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 2) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Inneres und Sport.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.