FlugLatVDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der FluglaternenverordnungVom 5. Januar 2010

Ausfertigungsdatum:
05.01.2010
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2010, 25
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Fluglaternenverordnung vom 5. Januar 2010

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Geändert durch Artikel 41 der Anordnung vom 26. Oktober 2010 (Amtl. Anz. S. 2129, 2132)
Eingangsformel FlugLatVDAnO

Zuständig für die Durchführung der Fluglaternenverordnung vom 5. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 2) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Inneres und Sport.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.