Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg Vom 5. Februar 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 05.02.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 226
Artikel 1Dem in der Zeit vom 4. November 2024 bis 19. Dezember 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.*
Artikel 4Zum in Artikel 3 genannten Zeitpunkt tritt das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg vom 9. Juni 1981 (HmbGVBl. S. 109) außer Kraft.
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.