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title: "FamZuschlErhG HA — Gesetz über die Erhöhung des Familienzuschlags nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz Vom 17. November 2023*"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FamZuschlErhGHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:18:00+00:00"
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# FamZuschlErhG HA — Gesetz über die Erhöhung des Familienzuschlags nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz Vom 17. November 2023*

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 17.11.2023
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2023, 361


### § 1 — Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2022

§ 1 Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2022Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Familienzuschlag der Stufe 2 315,96 Euro. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 170 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 725 Euro.

### § 2 — Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2023

§ 2 Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2023Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 800 Euro.

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— Gesetz über die Erhöhung des Familienzuschlags nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz Vom 17. November 2023*
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FamZuschlErhGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
