Gesetz über die Erhöhung des Familienzuschlags nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz Vom 17. November 2023*
- Ausfertigungsdatum:
- 17.11.2023
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 361
Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2022
§ 1 Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2022Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Familienzuschlag der Stufe 2 315,96 Euro. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 170 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 725 Euro.
Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2023
§ 2 Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2023Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 800 Euro.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.