Gesetz zur Versetzung des Personals des Fachamtes Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek zur Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Vom 2. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 720
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Versetzung des Personals
§ 1 Versetzung des PersonalsMit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Fachamtes Eingliederungshilfe aus dem Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit des Bezirksamtes Wandsbek zur Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration versetzt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.