Anordnung über Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit Vom 17. November 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 17.11.2008
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2008, 2383
Zuständig für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) - ABl. EU Nr. L 210 S. 19, geändert am 17. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 347 S. 303), - ist der Senat - Senatskanzlei -. Hamburg, den 17. November 2008.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.