EuSchulGrdProtG HA · Hamburg

Gesetz zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen Vom 19. Februar 1971

Ausfertigungsdatum:
19.02.1971
Fundstelle:
HmbGVBl. 1971, 30
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 13. April 1962 von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen unter Bezugnahme auf die am 12. April 1957 in Luxemburg unterzeichnete Satzung der Europäischen Schule wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Protokoll ist im Bundesgesetzblatt von 1969 Teil II Seite 1301 veröffentlicht, die Satzung der Europäischen Schule vom 12. April 1957 im Bundesgesetzblatt von 1965 Teil II Seite 1041. Das Protokoll erlangt am 12. Juni 1970 Gesetzeskraft.Ausgefertigt Hamburg, den 19. Februar 1971. Der Senat

Eingangsformel EuSchulGrdProtG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.