Verordnung über die Höchstmiete nach § 7k Einkommensteuergesetz Vom 24. April 1990
- Ausfertigungsdatum:
- 24.04.1990
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1990, 83
Auf Grund von § 7 k Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 22. Dezember 1989 (Bundesgesetzblatt I Seite 2408) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.