ErzUrlVDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung Vom 22. Juli 1986

Ausfertigungsdatum:
22.07.1986
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1986, 1361
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung vom 22. Juli 1986

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift geändert, Abschnitt I neu gefasst durch Artikel 11 der Anordnung vom 16. September 2008 (Amtl. Anz. 1889, 1890)

I ErzUrlVDAnO HA

I

Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung vom 7. Dezember 1999 (HmbGVBl. S. 279, 283), zuletzt geändert am 24. Juni 2008 (HmbGVBl. S. 238), in der jeweils geltenden Fassung sind, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist, für die bei ihnen beschäftigten Beamten

der Senat

- Senatskanzlei -,

der Senat

- Personalamt -,

die Fachbehörden,

die Bezirksämter und

der Rechnungshof.

Textnachweis ab: 01.01.2004

II

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.