Anordnung zur Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung Vom 22. Juli 1986
- Ausfertigungsdatum:
- 22.07.1986
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1986, 1361
Anordnung zur Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung vom 22. Juli 1986
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift geändert, Abschnitt I neu gefasst durch Artikel 11 der Anordnung vom 16. September 2008 (Amtl. Anz. 1889, 1890) |
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I
Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Elternzeitverordnung vom 7. Dezember 1999 (HmbGVBl. S. 279, 283), zuletzt geändert am 24. Juni 2008 (HmbGVBl. S. 238), in der jeweils geltenden Fassung sind, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist, für die bei ihnen beschäftigten Beamten
der Senat
- Senatskanzlei -,
der Senat
- Personalamt -,
die Fachbehörden,
die Bezirksämter und
der Rechnungshof.
Textnachweis ab: 01.01.2004
II
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.