ElbefondsGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Elbefondsgesetzes Vom 12. Februar 2008

Ausfertigungsdatum:
12.02.2008
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2008, 501
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ElbefondsGDAnO

Zuständig für die Durchführung des Elbefondsgesetzes vom 16. Oktober 2007 (HmbGVBl. S. 383) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.