Anordnung zur Durchführung des Elbefondsgesetzes Vom 12. Februar 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 12.02.2008
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2008, 501
Zuständig für die Durchführung des Elbefondsgesetzes vom 16. Oktober 2007 (HmbGVBl. S. 383) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.