Fünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel Vom 1. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 720
Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Sonntagsöffnung am 4. Januar 2026
§ 1 Sonntagsöffnung am 4. Januar 2026(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. Januar 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen:1. „Höffi’s Winterzauber“ bei Möbel Höffner und2. „Gesundheit und Bewegung mit Knut - schwedisches Baum-Weitwurf-Event“ bei IKEA-Hamburg-Schnelsen.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 11. Nummer 1 auf Holsteiner Chaussee 130 und2. Nummer 2 auf Wunderbrunnen 1beschränkt.
Schlussvorschrift
§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.