EGRL33/05UmsGDAnO HA 2015 · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen Vom 29. September 2015*

Ausfertigungsdatum:
29.09.2015
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2015, 1697, 1699
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel EGRL33/05UmsGDAnO

Zuständig für die Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 385), geändert am 30. Januar 2015 (HmbGVBl. S. 20), in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.