Gesetz zum eGBR-Staatsvertrag Vom 20. Dezember 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2022
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 4
Artikel 1Dem in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 2. Juni 2022 unterzeichneten eGBR-Staatsvertrag wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.1)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.