Hamburg

Gesetz zum eGBR-Staatsvertrag Vom 20. Dezember 2022

Ausfertigungsdatum:
20.12.2022
Fundstelle:
HmbGVBl. 2023, 4
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 2. Juni 2022 unterzeichneten eGBR-Staatsvertrag wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.1)

Eingangsformel eGBRStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.