Verordnung über den Denkmalschutz der Colonnaden Vom 20. Dezember 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.1977
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1977, 420
Auf Grund von § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 466) wird nach Anhörung der Verfügungsberechtigten und Einholung eines Gutachtens des Denkmalrates verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.