Anordnung zur Durchführung des Benzinbleigesetzes Vom 25. September 1972
- Ausfertigungsdatum:
- 25.09.1972
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1972, 1353
Zuständig für die Durchführung des Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz) vom 5. August 1971 (Bundesgesetzblatt I Seite 1234) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist,die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.Hamburg, den 25. September 1972Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.