Gebührenordnung für Amtshandlungen nach der Betreuerregistrierungsverordnung Vom 3. Januar 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 03.01.2023
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 26
Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 616), wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.