BrütGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Brütereigesetzes Vom 3. September 1957

Ausfertigungsdatum:
03.09.1957
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1957, 967
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BrütGDAnO

Zuständige Behörde im Sinne des Brütereigesetzes vom B. Juli 1957 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 359) istdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.