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title: "BinSchZustAbk HA — Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen*"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BinSchZustAbkHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:12:38+00:00"
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# BinSchZustAbk HA — Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen*

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 12.08.1993
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1993, 293


### Eingangsformel BinSchZustAbk

Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.

### § 1

§ 1Die Verhandlung und Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden in Binnenschifffahrtssachen gegen die Entscheidungen der im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Schifffahrtsgerichte werden dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als Schifffahrtsobergericht zugewiesen.

### § 2

§ 2Die bei dem Inkrafttreten dieses Abkommens anhängigen Sachen gehen auf das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in der Lage über, in der sie sich befinden.

### § 3

§ 3Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche; sie erhält die Einnahmen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg aus den ihm zugewiesenen Sachen.

### § 4

§ 4Das Abkommen kann von jedem Teil mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

### § 5

§ 51Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. 2Es tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.Hamburg, den 1. Juni 1993Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburggez. Dr. Peschel-Gutzeit Schwerin, den 12. August 1993 Für das Land Mecklenburg-VorpommernFür den MinisterpräsidentenDer Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheitengez. Helmrich

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— Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen*
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BinSchZustAbkHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
