Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen Vom 1. November 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 01.11.1993
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1993, 293
Artikel 1Dem am 1. Juni 1993 in Hamburg und am 12. August 1993 in Schwerin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg in Binnenschifffahrtssachen wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 31)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 1. November 1993.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.