BFZustAnO HA · Hamburg

Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit Vom 17. Juni 2025

Ausfertigungsdatum:
17.06.2025
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2025, 1181
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

I BFZustAnO HA

I

Zuständig für die Durchführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970), zuletzt geändert am 6. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 149 S. 1, 34), und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist,

die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

II BFZustAnO HA

II

Die Übertragung von Aufgaben durch das Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 5. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 333) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.