Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Weiterübertragungsverordnung-Besoldungsrecht) Vom 30. April 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2013
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2013, 190
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 64 Absatz 3 Satz 1 HmbBesG wird auf die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz weiter übertragen mit der Maßgabe, dass diese zum Erlass der Rechtsverordnungen des Einvernehmens mit dem Senat - Personalamt - bedarf.
Auf Grund von § 64 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HmbBesG) vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert am 5. März 2013 (HmbGVBl. S. 79), wird verordnet:
§ 2Die Weiterübertragungsverordnung-Besoldungsrecht vom 5. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 1) wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.