Verordnung über den Denkmalschutz für die Gebäude Bernstorffstraße 68 und 70 als Teil des bezirksbezogenen Ensembles Bernstorffstraße 66, 68, 70 und 72 Vom 16. April 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 16.04.2010
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2010, 328
§ 3Die Denkmalschutzkarte ist Teil dieser Verordnung. Ihr maßgebliches Stück ist beim Staatsarchiv, je eine Ausfertigung bei der für die Kultur zuständigen Behörde und beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.
Auf Grund von § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 27. November 2007 (HmbGVBl. S. 410), und der Weiterübertragungsverordnung-Denkmalschutz vom 2. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 208) wird verordnet:
§ 1Die auf der Ostseite der Bernstorffstraße, im Abschnitt zwischen der Otzenstraße und der Thadenstraße stehenden und in der Denkmalschutzkarte gekennzeichneten Gebäude Bernstorffstraße 68 und 70 werden als Teil des bezirksbezogenen Ensembles Bernstorffstraße 66, 68, 70 und 72 dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes unterstellt. Das Teilensemble umfasst die Flurstücke 965 und 966 der Gemarkung St. Pauli-Nord.
§ 2In der Denkmalschutzkarte im Maßstab 1:1000 ist das Ensemble dargestellt. Die neu unter Schutz zu stellenden Ensembleteile sind darauf in orangener Farbe und die in § 4 genannten, bereits in die Denkmalliste eingetragenen Ensembleteile sind in roter Farbe kenntlich gemacht.
§ 4In die Denkmalliste bereits eingetragen sind die Ensembleteile Bernstorffstraße 66 und Bernstorffstraße 72 unter der Nummer 1682. Diese Eintragung bleibt von der Unterschutzstellung als Bestandteil des Ensembles unberührt. Hamburg, den 16. April 2010. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.