BeamtJArbSchVDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche hamburgische Beamte Vom 11. September 1979

Ausfertigungsdatum:
11.09.1979
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1979, 1661
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche hamburgische ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 10 der Anordnung vom 16. September 2008 (Amtl. Anz. 1889, 1890)

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I

Zuständig für die Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz, für jugendliche hamburgische Beamte vom 11. September 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 272) sind, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist,

der Senat - Senatskanzlei -,

der Senat - Personalamt -,

die Fachbehörden,

die Bezirksämter und

der Rechnungshof.

Textnachweis ab: 01.01.2004

II

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.