Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche hamburgische Beamte Vom 11. September 1979
- Ausfertigungsdatum:
- 11.09.1979
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1979, 1661
Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche hamburgische ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 10 der Anordnung vom 16. September 2008 (Amtl. Anz. 1889, 1890) |
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I
Zuständig für die Durchführung der Verordnung über den Arbeitsschutz, für jugendliche hamburgische Beamte vom 11. September 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 272) sind, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist,
der Senat - Senatskanzlei -,
der Senat - Personalamt -,
die Fachbehörden,
die Bezirksämter und
der Rechnungshof.
Textnachweis ab: 01.01.2004
II
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.