Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich des Beurteilungswesens Vom 14. Oktober 2025*)
- Ausfertigungsdatum:
- 14.10.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 571, 578
Auf Grund von § 10a Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert am 22. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 166, 173), wird verordnet:Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10a Absatz 5 Satz 1 HmbBG wird für1. die Laufbahn der Fachrichtung Polizei und2. die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehrauf die Behörde für Inneres und Sport weiter übertragen. Die Verordnungen sind im Einvernehmen mit dem Personalamt zu erlassen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.