Bekanntmachung über Bebauungspläne*
- Ausfertigungsdatum:
- 08.05.1962
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1962, 135
Bebauungspläne auf Grund des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzblatt I Seite 341) werden durch Angabe der Stadtteile und Beifügung von Ordnungsnummern gekennzeichnet. Die Entwürfe mit den Begründungen werden bei den örtlich zuständigen Bezirksämtern öffentlich ausgelegt, sofern die Auslegung nicht bereits nach bisherigem Recht vor dem 29. Juni 1961 abgeschlossen worden ist. Im Amtlichen Anzeiger wird bekanntgemacht, bei welchem Bezirksamt und während welcher Zeit die Entwürfe ausgelegt werden. Während der Auslegung können bei dem Bezirksamt Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Das Ergebnis der Prüfung teilt die Baubehörde mit. Die festgestellten Bebauungspläne und ihre Begründungen kann jedermann bei den örtlich zuständigen Bezirksämtern einsehen und dort auch Auskunft über ihren Inhalt verlangen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.