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title: "Baupl1977G HA — Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Vom 21. Juni 1977"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/baupl1977gha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Baupl1977GHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:09:16+00:00"
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# Baupl1977G HA — Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Vom 21. Juni 1977

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 21.06.1997
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1977, 143


### Eingangsformel Baupl1977G

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

### § 1

§ 11Der Einwand, dass bei vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes oder des Städtebauförderungsgesetzes vorliegt, ist unbeachtlich, wenn er nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden ist. 2Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Verkündung verletzt worden sind.

### § 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 1977 in Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 21. Juni 1977. Der Senat

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— Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Vom 21. Juni 1977
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Baupl1977GHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
