Anordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes Vom 5. Mai 1988
- Ausfertigungsdatum:
- 05.05.1988
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1988, 937
Auf Grund von § 246 Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.