Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger Vom 17. Dezember 1968
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.1968
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1968, 1541
Straßenverkehrsbehörde nach § 9a Absatz 3 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in der Fassung vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 503) istdie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.