Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021*
- Ausfertigungsdatum:
- 21.01.2021
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2021, 43
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch solche Rechtsverordnungen, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, aufzuheben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.